FSJ Kultur und BFD Kultur und Bildung

FSJ Kultur und Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung

Das FSJ Kultur und/oder der BFD Kultur und Bildung sind eine lebendige Form des freiwilligen Engagements für Men­schen ab 16 Jahren. Sie arbeiten freiwillig ein Jahr lang in kulturellen und soziokulturellen Einrichtungen im Land Sachsen-Anhalt. Unter dem Motto PERSÖNLICHKEIT BILDEN /// KULTUR PRÄGEN gestalten sie kulturelles und soziales Leben, um daraus neue, kreative und spannende Kulturprojekte für sich, für die Einrich­tungen und für das Gemein­we­sen zu realisieren.

Der Flyer zu den FWD Kultur und Bildung in und aus Sachsen-Anhalt.

Die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. ist Träger für das FSJ Kultur und bietet ebenso Stellen im BFD Kultur und Bildung an.

Informationen für neue Einsatzstellen im FSJ Kultur und BFD kurz zusammen gefasst:

Den Bewerbungsprofilbogen finden Sie hier:

Inhalt:

Start des FSJ Kultur und des Bundesfreiwilligendienstes Kultur und Bildung

FSJ Kultur = Love2001 ging das FSJ Kultur in Sachsen-Anhalt als Modellprojekt an den Start und hat sich seitdem er­folg­reich etabliert. Aktuell engagieren sich landesweit über 74 Jugendliche zwischen 16 und 27 Jahren in über 60 verschiedenen soziokulturellen und kulturellen Einrich­tun­gen. Auch für den kommenden Zyk­lus können Kapazitäten in vergleichbarer Größen­ord­nung vorgehalten werden, vielleicht auch mit ei­nem Platz in Ihrer Einrichtung?

Zum 01. Juni 2011 startete der BFD in Deutschland. Im Dezember 2010 wurde der Gesetzes­entwurf zum neuen Freiwilligendiensteformat von der Bundesre­gie­rung verabschiedet. Das Gesetz entspricht den Zie­len des Jugend­frei­wil­li­gen­dienstegesetzes. Aktuell engagieren sich über 20 Menschen in diesem altersoffenen Dienst in Trägerschaft der .lkj) Sachsen-Anhalt in Einrichtungen der Kultur und Bildung.

In der nachstehenden Tabelle stellen wir Ihnen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Freiwilligendienste FSJ Kultur und BFD Kultur und Bildung gegenüber:

FSJ Kultur BFD Kultur und Bildung
Alter Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein,16-27 Jahre Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein,ab 16 Jahre
Dauer 6-18 Monate, in der Regel 12 Monate,Ableistung in Abschnitten möglich (mind. 3 Monate pro Abschnitt) 6-18 Monate, in der Regel 12 Monate;Ableistung in Abschnitten möglich (mind. 3 Monate pro Abschnitt)alle fünf Jahre ein neuer BFD möglich
Beginn 01. eines Monats, in der Regel zum 01. August/September 01. /15. eines Monats
Taschengeld inkl. Pauschale zu Unterkunft und Verpflegung Momentan 300 Euro, ausgezahlt durch Einsatzstelle oder Träger Momentan 300 Euro, bei geringerer Stundenanzahl dementsprechend weniger
Kindergeld-anspruch Ja, bis 25 Jahre Ja, bis 25 Jahre
Fortbildung Ja, 25 begleitende Bildungstage bei 12 MonatenBei Verkürzung/Verlängerung des FSJ Kultur erfolgt Anpassung der Anzahl der Seminartage Ja, bis zum Alter von 27 Jahren 25 begleitende Bildungstage. Wenn sich die Zeit verkürzt bzw. verlängert, werden die Seminartage angepasst; FW nehmen an einem 5-tägigen Seminar zur politischen Bildung teil. Ab 27 Jahren ein Bildungstag pro Freiwilligendienstmonat.
Erstattung Reisekosten Zu den Seminaren und Bildungsveranstaltungen Zu den Seminaren und Bildungsveranstaltungen
Politische Bildung Freiwillige haben politische Bildungsschwerpunkte innerhalb der 25 Bildungstage. Ja, Freiwillige nehmen an einem 5-tägigen Seminar zur politischen Bildung teil.
Zertifikat, Be­scheinigung, Zeugnis Ja, Zertifikat/Zeugnis durch den Träger in Zusammenarbeit mit der Einsatzstelle Ja, Zertifikat/Zeugnis durch den Träger in Zusammenarbeit mit der Einsatzstelle
Sozial-versicherung Krankenkasse, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Arbeitszeit 40 Stunden/Woche 40 Stunden/Woche bis 27 Jahre, ab dem 27. Lebensjahr kann die wöchentliche Arbeitszeit  in Teilzeit erfolgen, mind. 20,5 Stunden/Woche
Einsatzstellen Werden durch den Träger anerkannt. Werden durch die zuständige Bundesbehörde (BAFzA) anerkannt. Wir unterstützen die Einsatzstellen beim kompletten Anerkennungsverfahren.
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Perfekte FreiwilligeWas bringt Ihrer Einrichtung eine Beteiligung am FSJ Kultur bzw. am BFD Kultur und Bildung?

  •  Engagierte und motivierte (junge) Menschen arbeiten ein Jahr lang Vollzeit (Teilzeit) in Ihrer Ein­rich­tung mit.
  • Junge Freiwillige bzw. Menschen von außen bringen Elan, neue Blickwinkel und Ideen ein und be­reichern dadurch die inhaltliche Arbeit.
  • Junge Freiwillige bzw. engagierte Menschen mit einem Blick von außen im Team erweitern Ihre Zu­gangsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Zielgruppen.
  • Aus dem FSJ Kultur und/oder BFD Kultur und Bildung erwächst längerfristiges nachhaltiges Engagement.
  • Das FSJ Kultur und/oder der BFD Kultur und Bildung bieten Anlass für attraktive Öffentlichkeitsarbeit und schärfen Ihr Profil nach außen.
  • Sie gewinnen neue Kontakte und interessante Partner und profitieren von Kooperationen und Netz­werken rund um das FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung!
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Ein Freiwilligendienst – ein Lern- und Orientierungsangebot

Die Einsatzstellen und der Träger .lkj) Sachsen-Anhalt richten gemeinsam den Freiwilligendienst auf folgende Dimensionen aus:

  • das Individuum und dessen Bedürfnisse, indem sie das FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung als Bildungsangebot für Jugendliche bzw. im BFD auch für Menschen über 27 Jahren ausgestalten,
  • den Kulturbereich und die Bedürfnisse des eigenen Projektumfeldes der Einrichtung, indem durch den Freiwilligendiensteeinsatz zusätzliche Angebote und die Erweiterung des Aufgabenprofils ermöglicht werden
  • die Gesellschaft, indem Kultur-, Engagement- und Integrationsangebote für das Gemeinwesen geschaffen werden.
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Welche Kultureinrichtung kann Einsatzstelle im FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung werden?

Die Einsatzstellen sind freie gemeinnützige und/oder gemeinwohlorientierte Träger oder öffentliche Einrichtungen des Jugend- und Kulturbereiches. So beispielsweise

  • Einrichtungen und Projekte der Jugendkulturarbeit (Jugendkunstwerkstätten, Medientreffs, Thea­ter­­klubs u.a.),
  • Kultureinrichtungen (Museen, Bibliotheken, Kleinkunsthäuser, Theater, Musikschulen u.a.);
  • Einrichtungen und Projekte der Jugendhilfe/Jugendarbeit mit einem kulturellen Tätigkeits­schwer­punkt (Jugend­klubs, Jugendzentren, Spielmobile u.a.).
Oliver B. berät Nutzer_innen an den Schnittplätzen des OK Merseburg-Querfurt e.V.

Oliver B. berät in seinem FSJ Kultur Nutzer_innen an den Schnittplätzen des OK Merseburg-Querfurt e.V.

Die Einsatzstellen verfügen über hauptamtliches Personal; in Ausnahmefällen und in Abhängigkeit von der jeweiligen Fachlichkeit ist ein Einsatz auch in selbstorganisierten Initiativen möglich.

Die Einsatzstellen des FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung verfügen über eine klare Aufga­ben­be­schrei­bung für den Freiwilligeneinsatz und grenzen diese gegenüber Tätigkeiten und Zuständigkeiten von haupt­amtlichen Mitarbeiter_innen ab. Das FSJ Kultur/der BFD Kultur und Bildung ist arbeitsmarktneutral und stellt keinen Ersatz eines Arbeitsplatzes dar.

Einrichtungen werden vom Träger als Einsatzstelle im FSJ Kultur für ein Jahr benannt. Auf der Basis der Erfüllung der Standards für Einsatzstellen wird im zweiten Jahr über eine längerfristige Kooperation entschieden.

Beim FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung wird der Einsatz der Freiwilligen in den Einsatzstellen in einem standardisierten Vertrag zwischen dem Träger und der jeweiligen Einsatzstelle sowie einem weiteren Vertrag zwischen Träger, Einsatzstelle und der_m Freiwilligen geregelt.

Beim BFD Kultur und Bildung müssen Einsatzstellen durch das zuständige Bundesamt anerkannt werden, wir unter­stützen die Einsatzstellen bei diesem Prozess, um eine reibungslose Anerkennung zu ermöglichen. Nach dem Anerkennungsprozess werden drei Verträge abgeschlossen:

  • Zwischen der Einsatzstelle, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), dem Freiwilligen, der Zentralstelle und dem Träger
  • Zwischen der Einsatzstelle, dem Freiwilligen und dem Träger
  • Zwischen der Einsatzstelle und dem Träger
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Was charakterisiert eine Einsatzstelle im FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung?

Die Einsatzstellen des FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung begreifen freiwilliges Engagement als Bestandteil ihres Leistungsangebotes und ihrer inhaltlichen Arbeit. Sie verdeutlichen ihre Engagementfreundlichkeit nach außen mittels einer engagierten Öffentlichkeitsarbeit für das Thema in der Region. Sie übernehmen eine Anregungs­funktion für andere Einrichtungen, beteiligen sich an der Entwicklung flexibler Engagementformen und bemühen sich um steigende Akzeptanz bürgerschaftlichen Engagements in der Gesellschaft.

Sie wirken aktiv an der Qualitätsentwicklung und -sicherung des FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung mit und beteiligen sich am Fachaustausch und der Vernetzung mit anderen Einsatzstellen.

Die Einsatzstellen des FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung übernehmen Verantwortung für junge und ältere Menschen zwischen Schule und Ausbildung, zwischen Elternhaus und Selbstständigkeit, je nach Situationslage des_r Freiwilligen. Sie schaffen und sichern Rahmenbe­din­gun­gen für freiwilliges Enga­ge­ment und leisten dadurch mit ihren spezifischen Mitteln einen Beitrag auf dem Weg in eine Bürger­ge­sellschaft.

Die Einsatzstellen des FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung nehmen am transparent gestalteten Bewer­bungs­verfahren des Trä­gers teil.

Die Einsatzstellen sind offen für die Interessen und Wünsche der sich bewerbenden Jugendlichen und der Freiwilligen. Sie ermöglichen engagierten Menschen konkrete und anforderungsgerechte Lern­er­fahrungen entsprechend der jeweiligen Fähigkeiten sowie den Erwerb von Schlüssel­kompe­ten­zen und vorberuflichen Qualifikationen.

Die Einsatzstellen im FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung sind verantwortlich für die fachliche und pädagogische Begleitung der Freiwilligen, insbesondere für:

  • eine zeitlich angemessene und kontinuierliche Begleitung vor Ort (fachliche Einweisung, Beratung und Unterstützung, Feedback über Entwicklungsprozesse, Ansprechperson in Konfliktsituationen etc.), die an den Fähigkeiten und Stärken der jungen Menschen ansetzt. Zusätzliche Beratung kann auch über externe fachliche Patenschaften (Mentor_innen) organisiert werden,
  • die Integration der_s Freiwilligen in die Aufgaben, Abläufe und das Team der Einsatzstelle,
  • den Einsatz der_s Freiwilligen vorrangig in der kulturpädagogischen Arbeit und in gemeinwohl­orien­tierten Projekten,
  • die eigenverantwortliche Projektarbeit der_s Freiwilligen und die Gewährleistung eines ange­mes­senen Projektmanagements,
  • den Arbeitsplatz, die Arbeitsmaterialien und entsprechende Sachmittel für die kulturpädagogische Projektarbeit sowie die anteilige Übernahme der Kosten des Freiwilligendienstes,
  • die Zertifizierung der Lern- und Arbeitserfahrungen sowie der erworbenen Schlüsselkompetenzen der_s Freiwilligen,
  • die Unterstützung der_s Freiwilligen bei ihrer_seiner Berufswahl oder Ausbildungsentscheidung.
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Auswahl der Einsatzstellen

Der Träger hält sich bei der Auswahl von Einrichtungen als Einsatzstellen an folgende Kriterien:

Der Träger strebt eine inhaltliche Vielfalt an Einsatzstellen und Tätigkeitsbereichen sowie eine breite regionale Verteilung der Einsatzorte an, um möglichst viele engagementinteressierte Menschen im Freiwilligendienst zu erreichen.

  • regionale Verteilung von Einsatzstellen in Stadt und auf dem Land
  • Angebotsvielfalt in Sparten, Einrichtungstypen und Tätigkeitsbereichen
  • Tätigkeitsbereiche, die möglichst unterschiedliche Zielgruppen/Interessen ansprechen
  • Finanzierungs- und Fördersituation des Trägers und der Einsatzstelle

Die Einsatzstellen bieten ein kulturelles Einsatz- und Erfahrungsfeld mit ästhetischen, künstlerisch-kreativen, politisch-gesellschaftlich-sozialen und/oder historischen Dimensionen, in welchem junge Freiwillige kulturelle Praxis in Alltag und in Projekten erleben und mitgestalten können.

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Was können wir Ihnen als Träger bieten?

  • Vorauswahl und Vermittlung der Bewerber_innen
  • Unterstützung beim BFD-Anerkennungsverfahren
  • Beratung und Begleitung
  • Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen 25 Bildungstage für die Freiwilligen bzw. der freien Bildungstage für die Bundesfreiwilligen über 27 Jahren
  • Beratung und Vermittlung bei Konflikten
  • Strategische Lobbyarbeit für das Projekt, für freiwilliges Engagement und das Arbeitsfeld der kultu­rel­len Jugendbildung
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Was müssen Sie als Einsatzstelle in ein FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung einbringen?

    • Interesse und Offenheit für das Qualitätskonzept des FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung
    • Ein_e feste_r Ansprechpartner_in für die pädagogische Betreuung der_des Freiwilligen
    • Teilnahme an den Einsatzstellentreffen 1 bis 2 mal pro Jahr und an der Abschlussveranstaltung
    • Freistellung der_des Freiwilligen für 25 Bildungstage (unter 27 Jahren)

Finanzielle Beteiligung zur Gesamtfinanzierung des Freiwilligendienstes

Finanzierung, Vereinbarungen und Verträge für das FSJ Kultur
Die Verträge und Vereinbarungen des FSJ Kultur werden nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFWDG) § 11 JFDG Abs. 2 geregelt.

Finanzierung, Vereinbarungen und Verträge für den BFD Kultur und Bildung

Die Verträge und Vereinbarungen des BFD werden nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) vom 28. April 2011 geregelt.

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Wie können Sie sich als Einsatzstelle im FSJ Kultur bzw. den BFD bewerben?

Arbeit mit Kindern in der Museumspädagogik

Arbeit mit Kindern in der Museumspädagogik

Der Zyklus FSJ Kultur bzw. der des BFD Kultur und Bildung beginnt in der Regel am 01. September und endet am 31. August eines jeden Jahres. Ein Einstieg zwischendurch, jeweils zum 01. eines jeden Monats ist denkbar. Möchten Sie sich als Einsatzstelle im FSJ Kultur/BFD Kultur und Bildung beteiligen, füllen Sie das Einsatz­stellenprofil Erstbewerbung FSJ/BFD Kultur sorgfältig aus und unterschreiben es im Original. Bewerbungsschluss für beide Freiwilligendienste ist der 28. Februar eines Jahres. (In Ausnahmefällen, werden auch später eingehende Bewerbungen von Einrichtungen berücksichtigt).

Nach Eingang Ihrer Bewerbung werden sich die Koordinatorinnen des Bereiches Freiwilligendienste Kultur und Bildung zu einem per­sön­lichen Gespräch mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Wo können Sie sich informieren und beraten lassen?

Vereinbarungen - FSJ KulturStändig aktualisierte Informationen sowie den Bewerbungsbogen für Ein­satz­stellen finden Sie auf der Homepage des FSJ Kultur in Sachen-Anhalt www.fsjkultur-lsa.de.

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Koordinatorinnen Franziska Dusch, Kirsten Mengewein und Stefanie Schaarschmidt.

Senden Sie die Bewerbung für ein FSJ Kultur bzw. BFD bis zum 31. Januar eines Jahres an (Bewerbungen nach diesem Datum werden ggf. nach Absprache auch berücksichtigt):

Projektkoordination, Beratung und Bewerbungsverfahren
.lkj) Sachsen-Anhalt e.V.
Liebigstr. 5
39104 Magdeburg

Fon: 0391 – 244 51-68, -73, -62
Fax: 0391 – 244 51 70

Ihre Ansprechpartnerinnen sind:

  • Kirsten Mengewein >> kirsten.mengewein[@]jugend-lsa.de
  • Stefanie Schaarschmidt >> stefanie.schaarschmidt[@]jugend-lsa.de
  • Franziska Dusch >> franziska.dusch[@]jugend-lsa.de

Allgemeine Anfragen bitte an:

  • fsj[@]jugend-lsa.de für den Bereich FSJ Kultur
  • bfd[@]jugend-lsa.de für den Bereich BFD Kultur und Bildung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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